Mag. Anna GirardiRechtsanwältin · Eingetragene Mediatorin

MAG. ANNA GIRARDI · RECHTSANWÄLTIN IN INNSBRUCK

Familienrecht

Ob Scheidung, Obsorge, Kontaktrecht oder Unterhalt: Familienrechtliche Fragen betreffen oft wichtige persönliche und wirtschaftliche Entscheidungen. Als Rechtsanwältin in Innsbruck unterstütze ich Sie dabei, Ihre rechtliche Situation zu klären und die nächsten Schritte zu planen.

Ich berate und vertrete Sie im österreichischen Familienrecht – persönlich, sorgfältig und mit Blick auf eine Lösung, die zu Ihrer konkreten Situation passt.

Meine Tätigkeitsbereiche im Familienrecht

Scheidung & Trennung

Rechtliche Vorbereitung und Begleitung bei einvernehmlicher oder strittiger Scheidung, Fragen zu den Scheidungsfolgen und zur Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Obsorge & Kontaktrecht

Beratung zu elterlicher Verantwortung, Betreuung und persönlichen Kontakten sowie zur Klärung von Konflikten über Regelungen für gemeinsame Kinder.

Kindesunterhalt & Ehegattenunterhalt

Prüfung von Ansprüchen und Verpflichtungen, Unterstützung bei Unterhaltsvereinbarungen und Vertretung bei deren außergerichtlicher oder gerichtlicher Durchsetzung.

Häufige Anliegen

Fragen aus der Praxis

Ein kurzer Überblick zu typischen Anliegen. Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Ich stehe vor einer Trennung. Welches Thema sollte ich zuerst klären?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Häufig sind Fragen zur Scheidung, zu Kindern, zum Unterhalt oder zur gemeinsamen Vermögenssituation miteinander verbunden. In der Erstberatung ordnen wir die Anliegen und priorisieren die nächsten Schritte.

Kann ich mich schon beraten lassen, bevor ich mich endgültig trenne?

Ja. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, rechtliche und wirtschaftliche Fragen zu erkennen, bevor Sie Entscheidungen oder Vereinbarungen treffen.

Kann ich eine bereits getroffene Vereinbarung rechtlich prüfen lassen?

Ja. Vorliegende Entwürfe und Vereinbarungen lassen sich auf ihre rechtliche Tragweite und einen möglichen weiteren Regelungsbedarf in Ihrer persönlichen Situation durchsehen.

Muss ein familienrechtlicher Konflikt vor Gericht ausgetragen werden?

Nicht immer. Je nach Anliegen und den Positionen der Beteiligten kann eine außergerichtliche Einigung in Betracht kommen. Gemeinsam besprechen wir, welcher Weg sinnvoll erscheint.

Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Beratungsgespräch mitbringen?

Hilfreich sind vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und Unterlagen zu den Fragen, die Sie klären möchten. Welche Dokumente konkret benötigt werden, besprechen wir im Einzelfall.

Beraten Sie auch zu Obsorge und Kontaktrecht?

Fragen zu Obsorge, Betreuung und dem persönlichen Kontakt mit Kindern gehören zu meiner Beratungstätigkeit. Mehr erfahren Sie auf der Seite Obsorge & Kontaktrecht.

Kann ich Fragen zu Kindes- und Ehegattenunterhalt gemeinsam besprechen?

Ja. Wir können die unterschiedlichen Unterhaltsfragen in einem Beratungsgespräch einordnen und die nächsten Schritte klären. Weitere Informationen finden Sie unter Unterhalt.

Persönlich beraten. Klar vertreten.

Familienrechtliche Konflikte sind oft belastend. Ich nehme mir Zeit, Ihre Anliegen zu verstehen, erläutere die rechtlichen Möglichkeiten verständlich und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen. Wo eine Einigung möglich und sinnvoll ist, berücksichtigen wir sie. Wo es notwendig ist, vertrete ich Ihre Interessen mit Nachdruck.

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