Mag. Anna GirardiRechtsanwältin · Eingetragene Mediatorin

MAG. ANNA GIRARDI · RECHTSANWÄLTIN IN INNSBRUCK

Obsorge & Kontaktrecht

Wenn es um Ihre Kinder geht, stehen wichtige Entscheidungen an. Ich berate und vertrete Sie bei Fragen zur Obsorge, zum Kontaktrecht und bei Konflikten über die Betreuung und Erziehung minderjähriger Kinder.

Obsorge

Obsorge umfasst die rechtliche Verantwortung für das minderjährige Kind. Dazu gehören insbesondere:

Pflege & Erziehung

Die Versorgung, Betreuung und Erziehung des Kindes sowie Entscheidungen, die seine persönliche Entwicklung betreffen.

Vermögensverwaltung

Die Wahrung und Verwaltung der vermögensrechtlichen Interessen des Kindes.

Gesetzliche Vertretung

Die rechtliche Vertretung des Kindes in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Gemeinsame und alleinige Obsorge

Ob beide Eltern gemeinsam obsorgeberechtigt sind oder einem Elternteil die Obsorge allein zukommt, hängt von der jeweiligen rechtlichen und familiären Situation ab.

Gemeinsame Obsorge

Ich berate bei der Gestaltung und Änderung von Obsorgeregelungen sowie bei Streitigkeiten über wichtige Entscheidungen für das Kind.

Alleinige Obsorge

Ich unterstütze bei Anträgen auf Übertragung oder Änderung der Obsorge und vertrete Ihre Interessen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Zur Obsorge gehören sowohl Entscheidungsbefugnisse als auch Pflichten gegenüber dem Kind. Maßgeblich ist stets das Kindeswohl.

Kontaktrecht

Persönliche Kontakte sollen den Bedürfnissen des Kindes entsprechen. Wenn über die konkrete Ausgestaltung keine Einigung erzielt wird, ist eine rechtliche Klärung wichtig.

Regelung & Änderung

Ich unterstütze Sie bei erstmaligen Kontaktrechtsregelungen und bei der Anpassung bestehender Vereinbarungen oder gerichtlicher Regelungen.

Durchsetzung & verweigerter Kontakt

Bei Konflikten über die Einhaltung von Kontaktregelungen und bei verweigertem Kontakt berate ich über rechtliche Möglichkeiten und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.

Häufige Anliegen

Fragen aus der Praxis

Ein kurzer Überblick zu typischen Anliegen. Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Wir sind getrennt. Wie regeln wir die Betreuung unseres Kindes?

Welche Regelung passt, richtet sich nach der bisherigen Situation, den Bedürfnissen des Kindes und den Möglichkeiten der Eltern. Bei Vereinbarungen über Obsorge, Betreuung und Kontaktrecht begleite ich Sie rechtlich.

Was kann ich tun, wenn vereinbarte Kontakte nicht stattfinden?

Zunächst sollte geklärt werden, welche Kontaktregelung besteht und weshalb Kontakte ausfallen. Daraus ergeben sich die möglichen außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritte unter Berücksichtigung des Kindeswohls.

Kann eine bestehende Obsorgeregelung geändert werden?

Das kommt auf die rechtlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls an. Maßgeblich sind die bestehende Regelung und die Gründe für eine mögliche Änderung.

Muss ich einer neuen Regelung zum Kontaktrecht sofort zustimmen?

Bevor Sie zustimmen, sollten Inhalt, Praktikabilität und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelung geklärt sein. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung und bei Gesprächen über eine tragfähige Vereinbarung.

Die Interessen Ihres Kindes im Blick.

Ich nehme mir Zeit für die konkrete familiäre Situation, erläutere Ihre Rechte und Pflichten und begleite Sie bei tragfähigen Vereinbarungen oder erforderlichen gerichtlichen Schritten.

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