Pflege & Erziehung
Die Versorgung, Betreuung und Erziehung des Kindes sowie Entscheidungen, die seine persönliche Entwicklung betreffen.
MAG. ANNA GIRARDI · RECHTSANWÄLTIN IN INNSBRUCK
Wenn es um Ihre Kinder geht, stehen wichtige Entscheidungen an. Ich berate und vertrete Sie bei Fragen zur Obsorge, zum Kontaktrecht und bei Konflikten über die Betreuung und Erziehung minderjähriger Kinder.
Obsorge umfasst die rechtliche Verantwortung für das minderjährige Kind. Dazu gehören insbesondere:
Die Versorgung, Betreuung und Erziehung des Kindes sowie Entscheidungen, die seine persönliche Entwicklung betreffen.
Die Wahrung und Verwaltung der vermögensrechtlichen Interessen des Kindes.
Die rechtliche Vertretung des Kindes in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Ob beide Eltern gemeinsam obsorgeberechtigt sind oder einem Elternteil die Obsorge allein zukommt, hängt von der jeweiligen rechtlichen und familiären Situation ab.
Ich berate bei der Gestaltung und Änderung von Obsorgeregelungen sowie bei Streitigkeiten über wichtige Entscheidungen für das Kind.
Ich unterstütze bei Anträgen auf Übertragung oder Änderung der Obsorge und vertrete Ihre Interessen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Zur Obsorge gehören sowohl Entscheidungsbefugnisse als auch Pflichten gegenüber dem Kind. Maßgeblich ist stets das Kindeswohl.
Persönliche Kontakte sollen den Bedürfnissen des Kindes entsprechen. Wenn über die konkrete Ausgestaltung keine Einigung erzielt wird, ist eine rechtliche Klärung wichtig.
Ich unterstütze Sie bei erstmaligen Kontaktrechtsregelungen und bei der Anpassung bestehender Vereinbarungen oder gerichtlicher Regelungen.
Bei Konflikten über die Einhaltung von Kontaktregelungen und bei verweigertem Kontakt berate ich über rechtliche Möglichkeiten und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.
Häufige Anliegen
Ein kurzer Überblick zu typischen Anliegen. Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Welche Regelung passt, richtet sich nach der bisherigen Situation, den Bedürfnissen des Kindes und den Möglichkeiten der Eltern. Bei Vereinbarungen über Obsorge, Betreuung und Kontaktrecht begleite ich Sie rechtlich.
Zunächst sollte geklärt werden, welche Kontaktregelung besteht und weshalb Kontakte ausfallen. Daraus ergeben sich die möglichen außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritte unter Berücksichtigung des Kindeswohls.
Das kommt auf die rechtlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls an. Maßgeblich sind die bestehende Regelung und die Gründe für eine mögliche Änderung.
Bevor Sie zustimmen, sollten Inhalt, Praktikabilität und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelung geklärt sein. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung und bei Gesprächen über eine tragfähige Vereinbarung.
Ich nehme mir Zeit für die konkrete familiäre Situation, erläutere Ihre Rechte und Pflichten und begleite Sie bei tragfähigen Vereinbarungen oder erforderlichen gerichtlichen Schritten.
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