Mag. Anna GirardiRechtsanwältin · Eingetragene Mediatorin

MAG. ANNA GIRARDI · RECHTSANWÄLTIN IN INNSBRUCK

Vertragsrecht

Verträge schaffen Klarheit, sichern wirtschaftliche Entscheidungen ab und bilden die Grundlage verlässlicher Beziehungen. Entscheidend ist, dass Rechte, Pflichten und Risiken sorgfältig aufeinander abgestimmt sind.

Ich berate und vertrete Privatpersonen sowie Unternehmen bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen, im Mietrecht und bei der rechtlichen Absicherung wichtiger Vereinbarungen.

Rechtliche Beratung und Vertragsgestaltung

Mietrecht

Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern: Mietvertragsgestaltung, Mietzins, Kaution, Betriebskosten, Anwendungsbereich des MRG und Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Kaufverträge

Sorgfältige Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen, rechtliche Begleitung von Vertragsverhandlungen sowie klare Regelungen zu Leistung, Zahlung, Haftung und Abwicklung.

Vorsorge & weitere Verträge

Gestaltung und Prüfung von Übergabs- und Schenkungsverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie rechtliche Beratung zu gewählter und gesetzlicher Erwachsenenvertretung.

Häufige Anliegen

Fragen aus der Praxis

Ein kurzer Überblick zu typischen Anliegen. Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Soll ich einen Vertrag vor der Unterschrift anwaltlich prüfen lassen?

Eine Prüfung vor Vertragsabschluss kann unklare Pflichten, Risiken und Regelungslücken sichtbar machen. Ich erläutere die wesentlichen Auswirkungen und schlage bei Bedarf Änderungen vor.

Kann ich einen bereits ausverhandelten Vertrag zur Überarbeitung schicken?

Ja. Auch ein bereits ausverhandelter Entwurf kann anhand Ihres konkreten Vorhabens durchgesehen und bei einzelnen Klauseln oder insgesamt rechtlich überarbeitet werden.

Was tun, wenn mein Vertragspartner eine Vereinbarung anders versteht?

Zunächst sind der Vertrag, die begleitenden Unterlagen und der bisherige Verlauf maßgeblich. Anschließend besprechen wir Möglichkeiten einer Klärung oder gegebenenfalls der Anspruchsdurchsetzung beziehungsweise -abwehr.

Können Vertragsänderungen auch nach der Unterzeichnung gestaltet werden?

Ja. Ob und wie eine Änderung umgesetzt werden kann, hängt insbesondere von der bestehenden Vereinbarung und der Zustimmung der Beteiligten ab. Ich unterstütze bei der rechtssicheren Formulierung.

Verträge mit Weitblick gestalten.

Ich prüfe Ihre Ausgangslage, bespreche die wesentlichen rechtlichen Fragen und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine passende Vorgehensweise.

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