Mag. Anna GirardiRechtsanwältin · Eingetragene Mediatorin

MAG. ANNA GIRARDI · RECHTSANWÄLTIN IN INNSBRUCK

Scheidung & Trennung

Eine Trennung oder Scheidung wirft häufig Fragen zu Unterhalt, Vermögen, der gemeinsamen Wohnung und – sofern Kinder betroffen sind – zu Obsorge und Kontaktrecht auf. Als Rechtsanwältin in Innsbruck berate und vertrete ich Sie bei einvernehmlichen und strittigen Scheidungen nach österreichischem Recht. Ich prüfe Ihre rechtliche Ausgangslage, unterstütze Sie bei Scheidungsvereinbarungen und vertrete Ihre Interessen erforderlichenfalls vor Gericht.

Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass beide Ehegatten über die Scheidung und ihre gesetzlich vorgesehenen Folgen Einigkeit erzielen. Insbesondere sind folgende Bereiche zu regeln, soweit darüber nicht bereits rechtskräftig entschieden wurde:

Ehegattenunterhalt

Unterhaltsansprüche und Verpflichtungen zwischen den Ehegatten nach der Scheidung.

Vermögen, Ersparnisse und Schulden

Die gesetzlichen vermögensrechtlichen Ansprüche, insbesondere zu ehelichem Gebrauchsvermögen, ehelichen Ersparnissen, aufteilungsrelevanten Schulden und der Ehewohnung.

Gemeinsame minderjährige Kinder

Die gesetzlich erforderlichen Regelungen zu Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt.

Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Prüfung und Gestaltung dieser Vereinbarungen und achte darauf, dass Ihre Interessen und die wirtschaftlichen Folgen der Scheidung angemessen berücksichtigt werden.

Strittige Scheidung

Ist eine Einigung nicht möglich, kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine gerichtliche Scheidung in Betracht. Ich prüfe Ihre rechtliche Ausgangslage und mögliche Scheidungsgründe, berate Sie zur weiteren Vorgehensweise und vertrete Ihre Interessen im Scheidungsverfahren.

Dabei behalte ich auch mögliche wirtschaftliche und unterhaltsrechtliche Folgen sowie erforderliche weitere Verfahren im Blick.

Wichtige Frist bei Scheidung wegen Verschuldens

Für die Scheidung wegen Verschuldens gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten ab Kenntnis des Scheidungsgrundes (§ 57 EheG). Gesetzliche Sonderregelungen können den Fristenlauf beeinflussen. Lassen Sie daher möglichst frühzeitig prüfen, ob und welche Frist in Ihrer Situation läuft.

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Weitere Fragen nach Trennung und Scheidung

Obsorge & Kontaktrecht

Wie geht es für Ihre Kinder weiter? Wer trifft künftig wichtige Entscheidungen, wie wird die Betreuung organisiert und wie gestaltet sich der Kontakt zu beiden Elternteilen? Ich berate und vertrete Sie bei der rechtlichen Regelung dieser Fragen.

Mehr zu Obsorge & Kontaktrecht →

Kindesunterhalt & Ehegattenunterhalt

Wie ist Ihre finanzielle Situation nach der Trennung oder Scheidung geregelt? Ich prüfe unterhaltsrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen und unterstütze Sie bei deren Gestaltung, Durchsetzung oder Abwehr.

Mehr zu Unterhalt →

Häufige Anliegen

Fragen aus der Praxis

Ein kurzer Überblick zu typischen Anliegen. Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Wir sind uns über die Scheidung einig. Brauchen wir trotzdem rechtliche Beratung?

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung sollten insbesondere Vermögen, Unterhalt und gegebenenfalls Fragen betreffend Kinder sorgfältig geregelt werden. Bei der Gestaltung und rechtlichen Durchsicht entsprechender Vereinbarungen unterstütze ich Sie.

Mein Ehepartner will sich nicht scheiden lassen. Was kann ich tun?

Ob eine strittige Scheidung auf einer bestimmten rechtlichen Grundlage möglich ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Im Beratungsgespräch klären wir Ihre Möglichkeiten und das weitere Vorgehen.

Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung und unseren Ersparnissen?

Wie Wohnung, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten behandelt werden, hängt von mehreren rechtlichen und tatsächlichen Faktoren ab. Wir besprechen, welche Fragen bei Trennung und Scheidung zu regeln sind.

Soll ich eine Scheidungsvereinbarung unterschreiben, die mir bereits vorliegt?

Vor der Unterschrift empfiehlt sich eine unabhängige rechtliche Durchsicht der Regelungen und ihrer langfristigen Auswirkungen. Mögliche Risiken und Änderungsbedarf besprechen wir gemeinsam.

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?

Voraussetzung sind unter anderem die seit mindestens sechs Monaten aufgehobene eheliche Lebensgemeinschaft, die Anerkennung der unheilbaren Zerrüttung und das Einvernehmen über die Scheidung. Auch die wesentlichen Scheidungsfolgen müssen geregelt sein (§ 55a EheG).

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung hängen von den individuellen Umständen und dem erforderlichen Beratungs- und Vertretungsaufwand ab. Über die voraussichtlichen Kosten informiere ich Sie gerne im persönlichen Beratungsgespräch.

Wann sollte ich mich anwaltlich beraten lassen?

Möglichst frühzeitig, insbesondere bei Fragen zu Unterhalt, Vermögen, Ehewohnung oder Kindern. Bei einer Scheidung wegen Verschuldens sind zudem gesetzliche Fristen zu beachten (§ 57 EheG).

Persönliche Beratung. Konsequente Vertretung.

Jede Scheidung hat ihre eigene rechtliche und persönliche Ausgangslage. Ich nehme mir Zeit für eine sorgfältige Einschätzung Ihrer Situation, klare Empfehlungen und eine Vorgehensweise, die Ihren Interessen entspricht.

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