Mag. Anna GirardiRechtsanwältin · Eingetragene Mediatorin

MAG. ANNA GIRARDI · RECHTSANWÄLTIN IN INNSBRUCK

Kindesunterhalt & Ehegattenunterhalt

Unterhaltsfragen können die finanzielle Situation einer Familie langfristig prägen. Ich berate und vertrete Sie bei der Prüfung, Gestaltung, Bemessung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sowie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Kindesunterhalt

Die Bemessung des Kindesunterhalts orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes, der Leistungsfähigkeit der Eltern und den konkreten Betreuungsverhältnissen.

Prozentwertmethode & Regelbedarf

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen und unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen. Bei der Bemessung spielen insbesondere das Einkommen der Eltern, das Alter und der Bedarf des Kindes sowie die konkreten Betreuungsverhältnisse eine Rolle.

Kontaktrecht & tatsächliche Betreuung

Über das übliche Kontaktrecht hinausgehende Betreuung kann den Geldunterhalt beeinflussen. Bei annähernd gleichteiliger Betreuung sind insbesondere die tatsächlichen Betreuungsleistungen und die Einkommen beider Elternteile zu prüfen.

Festsetzung, Änderung & Sonderbedarf

Ich unterstütze bei der erstmaligen Bemessung sowie bei Erhöhung oder Herabsetzung von Unterhalt aufgrund geänderter Verhältnisse, bei Fragen zu Sonderbedarf und bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Ehegattenunterhalt

Die rechtlichen Voraussetzungen für Unterhalt zwischen Ehegatten unterscheiden sich danach, ob die Ehe noch aufrecht oder bereits geschieden ist.

Während aufrechter Ehe

Unterhaltsansprüche können während aufrechter Ehe bestehen. Ich prüfe Ansprüche und Verpflichtungen unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung können sich Unterhaltsansprüche aus dem Gesetz oder wirksamen Vereinbarungen ergeben. Ich berate zu den konkreten Voraussetzungen und wirtschaftlichen Folgen.

Vereinbarungen, Verzicht & Vertretung

Ich prüfe und gestalte Unterhaltsvereinbarungen und allfällige Verzichtserklärungen und unterstütze bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsforderungen.

Häufige Anliegen

Fragen aus der Praxis

Ein kurzer Überblick zu typischen Anliegen. Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Der andere Elternteil zahlt keinen Kindesunterhalt. Wie gehe ich vor?

Ausgangspunkt sind die bestehende Regelung und die verfügbaren Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen. Darauf aufbauend klären wir, wie offene Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können.

Mein Einkommen oder die Betreuungssituation hat sich geändert. Kann der Unterhalt angepasst werden?

Veränderte Umstände können Anlass für eine neuerliche Prüfung sein. Ob eine Anpassung gerechtfertigt ist, lässt sich erst anhand der konkreten Verhältnisse beurteilen.

Kann ich eine Unterhaltsvereinbarung vor der Unterschrift prüfen lassen?

Ja. Vor der Unterzeichnung lässt sich der Inhalt der Unterhaltsvereinbarung rechtlich beurteilen und ihre Tragweite besprechen.

Habe ich nach einer Trennung oder Scheidung Anspruch auf Ehegattenunterhalt?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind die rechtlichen Voraussetzungen, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie etwaige Vereinbarungen.

Unterhaltsfragen rechtlich klären.

Ich prüfe Ihre individuelle wirtschaftliche und familiäre Situation sorgfältig und vertrete Ihre Interessen bei außergerichtlichen Vereinbarungen und in gerichtlichen Verfahren.

Beratung zu Unterhaltsfragen anfragen →